| Fahrzeugart: |
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. |
| Mindestalter: |
18 Jahre
(17 Jahre bei BKF-Ausbildung) |
| Voraussetzungen: |
Klasse B erforderlich |
| Einschluss der Klassen: |
Keine |
| Befristung: |
Befristet bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, nach Vollendung des 45. Lebensjahres für weitere 5 Jahre; danach für jeweils 5 Jahre |
| ärzt. Untersuchung: |
ärztliche Untersuchung und augenärztliches Zeugnis |