: Kraftwagen

Fahrzeugart: Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz.
Mindestalter: 18 Jahre

(17 Jahre bei BKF-Ausbildung)
Voraussetzungen: Klasse B erforderlich
Einschluss der Klassen: Keine
Befristung: Befristet bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, nach Vollendung des 45. Lebensjahres für weitere 5 Jahre; danach für jeweils 5 Jahre
ärzt. Untersuchung: ärztliche Untersuchung und augenärztliches Zeugnis

: Züge mit C1-Fahrzeug

Fahrzeugart: Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12000 kg nicht übersteigen.
Mindestalter: 18 Jahre
(
17 Jahre bei BKF-Ausbildung)
Voraussetzungen: Klasse B erforderlich
Einschluss der Klassen: Keine
Befristung: Befristet bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, nach Vollendung des 45. Lebensjahres für weitere 5 Jahre; danach für jeweils 5 Jahre
ärzt. Untersuchung: ärztliche Untersuchung und augenärztliches Zeugnis

: Kraftwagen

Fahrzeugart: Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz.
Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzungen: Klasse B erforderlich
Einschluss der Klassen: C1
Befristung: Befristet auf 5 Jahre
ärzt. Untersuchung: ärztliche Untersuchung und augenärztliches Zeugnis

: Lastzüge

Fahrzeugart: Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge
Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzungen: Klasse C erforderlich
Einschluss der Klassen: BE, C1E
Befristung: Befristet auf 5 Jahre
ärzt. Untersuchung: ärztliche Untersuchung und augenärztliches Zeugnis