: Traktor oder andere land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschienen

Fahrzeugart: Zugmaschinen, die für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden. und eine Höchstgeschwindigkeit von 32 km/h nicht überschreitet, bei Kombinationen nicht mehr als 25 km/h
Mindestalter: 16 Jahre
Voraussetzungen: Kein Vorbesitz erforderlich
Einschluss der Klassen: Keine
Befristung: Nein
ärzt. Untersuchung: Nein, nur Sehtest

: Traktor oder andere land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschienen

Fahrzeugart: Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen nicht mehr als 40 km/h, die für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind.
Mindestalter: 16 Jahre
Voraussetzungen: Kein Vorbesitz erforderlich
Einschluss der Klassen: M, S, L
Befristung: Nein
ärzt. Untersuchung: Nein, nur Sehtest