Änderungen 2022 – Was steht an für Verkehrsteilnehmer/innen?

Liebe Fahrschülerinnen und Fahrschüler,

willkommen im neuen Jahr! Wir hoffen ihr hattet einen tollen Start.
Wir freuen uns auf ein neues Jahr mit euch.

Pünktlich zum Jahreswechsel stehen wieder ein paar Veränderungen an, die auch euch im Straßenverkehr begegnen werden.
Hier möchten wir euch einen Überblick über die aktuellen Themen geben.

Maskenpflicht im Verbandskasten
Führerscheinumtauschpflicht
Assistenzsystempflicht

Wenn Ihr Fragen habt, dann sprecht uns gerne an. Wir sind für euch da.

Viele Grüße vom Team der
Fahrschule Thomas Silbermann

 

„Maskenpflicht“ im Verbandskasten

Laut ADAC ist für 2022 eine Anpassung der DIN-Norm Nr. 13164 geplant: Darin wird aufgelistet, was alles in den Verbandkasten gehört. Zukünftig müssen demnach zwei Mund-Nasen-Bedeckungen (Masken) mitgeführt werden. Die Maskenpflicht im Verbandkasten solle voraussichtlich mit der nächsten Änderung der Straßenverkehrszulassung (StVZO) kommen und damit auch für die Zeit nach der Pandemie gelten. Künftig wird dann ein Verwarnungsgeld bis zu 10 Euro fällig, sollten keine medizinischen Gesichtsmasken im Verbandskasten mitgeführt werden.

Führerscheinumtauschpflicht

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung 15.02.2019 den Umtausch von Führerscheinen beschlossen. Bis zum 19.01.2033 sind alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine umzutauschen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt.
Detaillierte Infos findet ihr hier: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/pflichtumtausch-von-fuehrerscheinen.html


Quelle: BMDV

Assistenzsystempflicht
Neue Assistenzsysteme ab Jahresmitte

Neue Fahrerassistenzsysteme sollen in Zukunft zur Grundausstattung werden. Ab Mitte des Jahres 2022 werden aufgrund einer EU-Verordnung einige Fahrerassistenzsysteme zur Pflichtausstattung – allerdings zunächst nur für neue Fahrzeugtypen.
Sie sollen mit Geschwindigkeitsassistenten ausgerüstet werden, die bei Überschreiten des Tempolimits warnen. Daneben werden Notbrems-Assistenzsysteme, die bei Gefahr selbstständig bremsen, vorgeschrieben. Auch ein Warnsystem bei Müdigkeit und eine Schnittstelle für alkoholempfindliche Wegfahrsperren gehören künftig zur Grundausstattung.
Ab Juli 2022 gilt diese Regelung für neue Fahrzeugtypen, zwei Jahre später wird die Vorschrift dann auf alle Neufahrzeuge ausgedehnt. Laut TÜV-Nord geht es dabei „also um Sicherheitsfeatures, die mit einem Aufpreis verbunden beim Autokauf zur Serienausstattung gehören“. Ohne die neuen Assistenzsysteme wird es in der EU keine Typzulassung geben.
Eine detaillierte Übersicht über die neuen Assistenzsysteme findet sich beim TÜV-Nord.
https://www.tuev-nord.de/de/privatkunden/ratgeber-und-tipps/technik/fahrassistenzsysteme/

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