Fahrerqualifizierungsnachweis

Für alle Berufskraftfahrer gilt seit dem 23.05.2021 folgende Neuerung: bundesweit wird nur noch der Fahrerqualifizierungsnachweis ausgestellt.

Für dich als Berufskraftfahrer bedeutet das, dass es keine „Eintragung 95“ in den Führerschein mehr geben wir. Ab sofort erhältst du als Fahrerlaubnisinhaber eine kleine Scheckkarte, mit der du deine Qualifikation und Berechtigung zum gewerblichen Führen eines LKW nachweist.

Der Fahrerqualifizierungsnachweis wird bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragt und nach Fertigstellung (ca. 3-4 Wochen) per Post an den Antragssteller gesandt.

Für die Antragsstellung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Gültiger Personalausweis, gültiger Reisepass oder gültiger Passersatz
  • Ein gültiger Führerschein, in dem die maßgeblichen Fahrerlaubnisklassen vermerkt sind
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild, im Passformat 45x35mm in Hochformat, Frontalaufnahme, mit neutralem Hintergrund ohne Kopfbedeckung
  • Nachweis über die Grundqualifikation, die beschleunigte Grundqualifikation oder die Weiterbildung oder andere abgeschlossene spezielles Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen im Sinne der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung.

Welche Vorteile hat das EU-weite Berufskraftfahrerqualifzierungsregister?

Über das Register können die Mitgliedstaaten Informationen über erlangte (Grund-) Qualifikationen bzw. absolvierte Qualifizierungsmaßnahmen austauschen. Dies beseitigt vor allem die bislang bestehende „Grenzgängerproblematik“. Zur Erläuterung: Wenn beispielweise ein französischer Fahrer in Deutschland arbeitet und hier eine Weiterbildung macht, musste er bislang seine – in Papierform bescheinigte – Weiterbildung bei seinen französischen Behörden anerkennen lassen, um die Schlüsselzahl „95“ in seinen französischen Führerschein eingetragen oder einen Fahrerqualifizierungsnachweis ausgestellt zu bekommen. Ein EU-weites Register erleichtert dies nun. Hier werden die Weiterbildungsmaßnahmen digital registriert. Auch der Fahrerqualifizierungsnachweis wird im Register erfasst und kann dadurch im Zuge der Straßenkontrollen überprüft werden.

Du hast noch Fragen oder deine nächste Weiterbildung steht an? Dann ruf uns gerne an, wir helfen dir weiter und informieren dich über die nächsten Weiterbildungstermine.

Dein Team der Fahrschule Silbermann

 

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