Klasse AM ab 15 – Änderung im Straßenverkehrsgesetz

Gute Nachrichten für alle die schon früh auf dem Motorrad mobil sein wollen.

Das „Vierte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ ist am 27.07.2021 verkündet worden. Im Artikel 12 sind die Regelungen zum Mindestalter der Klasse AM auf 15 Jahre zu finden. Sie treten ab dem 28.07.2021 in Kraft und beinhalten:

  •  Das Mindestalter bei der Klasse AM wird generell auf 15 Jahre herabgesetzt.
  • Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist die Fahrerlaubnis mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur bei Fahrten im Inland Gebrauch gemacht werden darf. Dazu wird die Schlüsselzahl 195 eingetragen. Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 16. Lebensjahr vollendet hat.

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