neue Automatikregelung – ab 01.04.2021

Nun ist es amtlich. Am 01.04.2021 kommt die Schlüsselzahl 197. Und was bedeutet das für Dich? Das möchten wir Dir nachfolgend gerne erklären.

Bisher war es ja so, dass wenn Du die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt hast, Du anschließend auch nur Automatikfahrzeuge fahren durftest.

Mit der neuen Regelung entfällt diese Beschränkung auf Automatikfahrzeuge, wenn folgendes erfüllt ist:

  • mind. 10 Fahrstunden während der Ausbildung auf einem Schaltwagen
  • mind. 15 minütige Testfahrt durch den Fahrlehrer (Erstellung einer Bescheinigung)

In Deinem Führerschein wird anschließend die Schlüsselzahl 197 eingetragen. Sie dient lediglich der Kenntlichmachung und Auswertung und Du kannst auch im Ausland Kfz mit Schaltgetriebe fahren. Diese Möglichkeit besteht auch für Führerscheininhaber/innen, welche bisher den Eintrag der Schlüsselzahl 78 im Führerschein haben.

Sprich uns bei deiner Anmeldung einfach darauf an und wir werden dies gleich in deinem Antrag vermerken.

Solltest du schon in der Ausbildung sein und möchtest gerne noch auf die neue Automatikregelung wechseln, dann ist das auch kein Problem. Gib uns Bescheid und wir klären dies mit dir gemeinschaftlich beim Straßenverkehrsamt.

Es sind noch Fragen offen geblieben? Dann ruf uns gerne an.

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